Härtefallhilfe für Energiekosten

🌡Private Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab heute Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen.

👉Inbegriffene Energieträger sind Heizöl, Flüssiggas(LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.

❗Betroffene können Rechnungen aus dem Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022 einreichen. Von den Kosten, die über eine Verdopplung der Kosten gegenüber der Referenzpreise von 2021 hinausgehen, bekommen betroffene Privathaushalte für den jeweiligen Energieträger 80% erstattet.
Die Bagatellgrenze beträgt 100 Euro, der maximale Gesamtentlastungsbetrag beläuft sich auf 2.000 Euro pro Haushalt.

Mehr Infos gibt es hier ⬇️

 
 
Herr Frau
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